24-Stunden Betreuung

Der Weg zur 24-Stunden Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung wird jeweils abwechselnd
im 2-Wochen-Rhythmus von „Selbstständigen Personenbetreuer/innen“ durchgeführt. Unsere Betreuungskräfte wohnen in diesem Zeitraum im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person. Die Leistungsinhalte werden nach einer Bedarfserhebung klar geregelt.

1. Kontaktaufnahme mit St. Elisabeth

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Telefonisch mit der Landesleitung oder persönlich im Sekretariat und lassen Sie sich über das System, die Kosten und Förderungen ausführlich informieren. Diese Beratung ist kostenlos.

2. Antrag auf Mitgliedschaft

Sie sind mit den Auskünften zufrieden und möchten dem Verein „St. Elisabeth“ beitreten. Senden Sie bitte den unterfertigten Aufnahmeantrag an die angeführte Adresse oder machen von der elektronischen Übermittlung Gebrauch.

3. Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfs

Eine externe, diplomierte Krankenpflegerin wird einen Besuchstermin vereinbaren und den Pflege- und Betreuungsumfang feststellen. Sie wird die speziellen Wünsche der betreuungspflichtigen Person sowie das persönliche Umfeld erkunden und kostenpflichtig ein Anforderungsprofil erstellen.

4. Organisation der Betreuung

Nach Rücksprache mit der DGKS und anhand des Anforderungsprofiles wird die Landesleitung sorgfältig eine für diese Situation qualifizierte und bestens geeignete Personenbetreuerin auswählen.

5. Betreuungsbeginn

Die Personenbetreuerin wird im Beisein der Landessleitung ihre Tätigkeit beginnen. Gleichzeitig werden sämtliche erforderlichen Anmeldungen / Dokumente ausgefolgt oder durchgeführt.

6. Laufende Begleitung und Qualitätskontrolle

Für weitere Anfragen oder Wünsche steht die Landesleitung permanent zur Verfügung. Eine externe DGKS wird periodisch eine kostenpflichtige Qualitätskontrolle durchführen.

Von Schritt 1 bis zu Schritt 5 sind drei bis sechs Tage einzuplanen!

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