Der Weg zur 24-Stunden Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung wird jeweils abwechselnd
im 2-Wochen-Rhythmus von „Selbstständigen Personenbetreuer/innen“ durchgeführt. Unsere Betreuungskräfte wohnen in diesem Zeitraum im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person. Die Leistungsinhalte werden nach einer Bedarfserhebung klar geregelt.
1. Kontaktaufnahme mit St. Elisabeth
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Telefonisch mit der Landesleitung oder persönlich im Sekretariat und lassen Sie sich über das System, die Kosten und Förderungen ausführlich informieren. Diese Beratung ist kostenlos.
2. Antrag auf Mitgliedschaft
Sie sind mit den Auskünften zufrieden und möchten dem Verein „St. Elisabeth“ beitreten. Senden Sie bitte den unterfertigten Aufnahmeantrag an die angeführte Adresse oder machen von der elektronischen Übermittlung Gebrauch.
3. Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
Eine externe, diplomierte Krankenpflegerin wird einen Besuchstermin vereinbaren und den Pflege- und Betreuungsumfang feststellen. Sie wird die speziellen Wünsche der betreuungspflichtigen Person sowie das persönliche Umfeld erkunden und kostenpflichtig ein Anforderungsprofil erstellen.
4. Organisation der Betreuung
Nach Rücksprache mit der DGKS und anhand des Anforderungsprofiles wird die Landesleitung sorgfältig eine für diese Situation qualifizierte und bestens geeignete Personenbetreuerin auswählen.
5. Betreuungsbeginn
Die Personenbetreuerin wird im Beisein der Landessleitung ihre Tätigkeit beginnen. Gleichzeitig werden sämtliche erforderlichen Anmeldungen / Dokumente ausgefolgt oder durchgeführt.
6. Laufende Begleitung und Qualitätskontrolle
Für weitere Anfragen oder Wünsche steht die Landesleitung permanent zur Verfügung. Eine externe DGKS wird periodisch eine kostenpflichtige Qualitätskontrolle durchführen.