Der Weg zur 24 - Stunden - Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung wird jeweils abwechselnd
im 2-Wochen-Rhythmus von „Selbstständigen Personenbetreuer/innen“ durchgeführt. Unsere Betreuungskräfte wohnen in diesem Zeitraum im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person. Die Leistungsinhalte werden nach einer Bedarfserhebung klar geregelt.
1. Kontaktaufnahme mit
St. Elisabeth
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Telefonisch mit den Funktionären, der Landesleitung oder persönlich im Sekretariat und lassen Sie sich über das System, die Kosten und Förderungen ausführlich informieren. Die 24 – Stunden – Pflege zu Hause zeichnet sich durch ihre maßgeschneiderte Betreuung aus, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist und bedarf daher einer gut geplanten Vorbereitung. Diese Beratung durch „St. Elisabeth“ ist kostenlos und unverbindlich.
2. Antrag auf
Mitgliedschaft
Sie sind mit den Auskünften zufrieden und haben sich dazu entschieden, dem Verein „St. Elisabeth“ beizutreten und eine 24-h-Betreuung in Anspruch zu nehmen. Senden Sie bitte den unterfertigten Aufnahmeantrag an die angeführte Adresse oder machen Sie von der elektronischen Übermittlung Gebrauch.
3. Feststellung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
Falls erforderlich wird eine externe, diplomierte Krankenpflegerin einen Besuchstermin vereinbaren und vor Ort den Pflege- und Betreuungsumfang feststellen. Sie wird die speziellen Wünsche der betreuungspflichtigen Person sowie das persönliche Umfeld erkunden und ein Anforderungsprofil erstellen, wonach eine für diese spezielle Situation bestens geeignete Personenbetreuerin ausgewählt wird.
4. Organisation der
Betreuung
Nach Rücksprache mit der DGKP und anhand des Anforderungsprofiles wird die Landesleitung sorgfältig eine für diese Situation qualifizierte und bestens geeignete Personenbetreuerin auswählen.
5. Der
Betreuungsbeginn
6. Laufende Begleitung und Qualitätskontrolle
Für weitere Anfragen oder Wünsche steht die Landesleitung permanent zur Verfügung. Eine externe DGKP wird periodisch eine kostenpflichtige Qualitätskontrolle durchführen.