Wir dürfen Ihnen freudig mitteilen, dass nach zahlreichen Aktionen und Hintergrundgesprächen mit den Entscheidungsträgern, folgende unserer Forderungen für die 24-Stunden-Betreuung umgesetzt werden: Erhöhung der Förderung: Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird schnellstmöglich, spätestens ab 1. September 2023 erneut um 25 Prozent angehoben. Sie steigt von € 640,00 auf € 800,00 bei zwei selbständigen Personenbetreuer:innen und von € 1.280,00 auf € 1.600,00 bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen. Der Bund übernimmt die Kosten von 23 Millionen Euro für 2023. Ab 2024 soll eine Übernahme in die Regelfinanzierung erfolgen (60% Bund, 40% Länder). Hausbesuche: Um die Sicherheit und Qualität der Betreuung zu Hause zu gewährleisten, wird die Zahl der Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auf bis zu vier Besuche im Jahr ausgeweitet. Dadurch soll in der 24-Stunden-Betreuung eine laufende Begleitung durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden. Teilbarkeit: Selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn sie nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Teilbarkeit eröffnet neue Möglichkeiten der Betreuung im gemeinsamen Wohnen. Beratungszentren: Das Sozialministerium fördert aktuell Beratungsstellen für 24-Stunden-Betreuer:innen an drei Standorten in Österreich. Dieses Angebot soll zukünftig in ganz Österreich zur Verfügung stehen. Supervision und E-Learning: 24-Stunden-Betreuer:innen können künftig kostenlos Supervision in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird eine multilinguale e-learning Plattform entwickelt. Beides trägt dazu bei, die Qualität der Arbeit zu sichern. Transparenz bei der Abrechnung: Für die Abwicklung der Abrechnungen kann die Agentur eine Gebühr verrechnen. Es soll sichergestellt werden, dass die Abrechnung für Betreute und Betreuer:innen nachvollziehbar ist. |