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Was kostet mich die Pflege?

stand 01.03.2024

Bitte achten Sie auf unser Jubiläumsangebot (Mitgliedsbeitrag von 300 Euro bis 30.04.2024 geschenkt)

    Monatliche Kosten   Betrag Zahlung
    Organisationsaufwand:
    Die Organisation und Vermittlung der selbstständigen Personenbetreuerinnen wird durch eine monatliche Gebühr abgegolten. Kost und Logie der Personenbetreuer erfolgt kostenfrei im Haushalt des Klienten.
      Mittels Abbuchungsauftrag an St. Elisabeth.
    Tagsatz:
    Die Höhe der Entlohnung der Personenbetreuerin sollte sich nach dem Betreuungsumfang orientieren. Die Zahlung erfolgt bei Turnuswechsel. Wir ersuchen, die Höhe nach dieser Empfehlung anzupassen: Richtsätze
    Bar oder Überweisung an die Personenbetreuerin.
    Beitrags- und Verwaltungsabgaben:
    Aufgrund der erforderlichen Anmeldung als selbstständige Personenbetreuerinnen fällt Sozialversicherung bei der SVS an. Zusammen mit einem Bearbeitungsaufwand sind pro Personenbetreuerin € 249,- monatlich zu entrichten. St. Elisabeth stellt damit sicher, dass es zu keinen Rückständen bei der SVS kommen kann.
        Mittels Abbuchungsauftrag. St. Elisabeth sorgt für Weiterleitung an SVS.
    Zuschuss Pflegegeld:
    Stufe 1 bis 7.
    siehe Voraussetzungen
    Förderungen durch das Sozialministerium:
    € 400,- pro Personenbetreuerin
    Monatlich gesamt    
           
    Sonstige Kosten   Betrag Zahlung
    Mitgliedsbeitrag:
    Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im Verein St. Elisabeth erforderlich. Dafür ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
      Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth.
    Fahrtkosten:
    Die Anreise einer Betreuerin mit einem angebrachten Transportmittel sind der Betreuerin nach Vorlage der Rechnung in voller Höhe zu erstatten. Aufgrund der stark variierenden Anreisedistanzen werden je nach Bundesland die voraussichtlichen Mindestreisekosten je Fahrt abgebildet, dies dient lediglich zur besseren Einschätzung der Kosten.
    Zahlung der Fahrtkosten an Fahrer oder Personenbetreuerin.
    Familienbetreuung:
    Einmaliger Mitgliedsbeitrag für eine weitere Person im gleichen Haushalt, die ebenfalls zu betreuen ist.
      Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth.
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