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Was kostet mich die Pflege?

    Monatliche Kosten   Betrag Zahlung
    Organisationsaufwand:
    Die Organisation und Vermittlung der selbstständigen Personenbetreuerinnen wird durch eine monatliche Gebühr abgegolten. Kost und Logie der Personenbetreuer erfolgt kostenfrei im Haushalt des Klienten.
      Mittels Abbuchungsauftrag an St. Elisabeth.
    Tagsatz:
    Die Höhe der Entlohnung der Personenbetreuerin sollte sich nach dem Betreuungsumfang orientieren. Die Zahlung erfolgt bei Turnuswechsel. Wir ersuchen, die Höhe nach dieser Empfehlung anzupassen: Richtsätze
    Bar oder Überweisung an die Personenbetreuerin.
    Fahrtkosten:
    Wird der Fahrdienst von St. Elisabeth in Anspruch genommen, ist ein Kostenzuschuss zu bezahlen, den der Fahrer bekommt. Die Kosten sind abhängig vom Bundesland und sind für 4 Fahrten zu rechnen (zwei Personenbetreuerinnen jeweils mit An- und Abreise). Durch den Fahrdienst von St. Elisabeth wird sichergestellt, daß der Turnuswechsel pünktlich stattfindet und eine geordnete Übergabe erfolgen kann.
    Zahlung der Fahrtkosten an Fahrer oder Personenbetreuerin.
    Beitrags- und Verwaltungsabgaben:
    Aufgrund der erforderlichen Anmeldung als selbstständige Personenbetreuerinnen fällt Sozialversicherung bei der SVS an. Zusammen mit einem Bearbeitungsaufwand sind pro Personenbetreuerin € 239,- monatlich zu entrichten. St. Elisabeth stellt damit sicher, daß es zu keinen Rückständen bei der SVS kommen kann.
        Mittels Abbuchungsauftrag. St. Elisabeth sorgt für Weiterleitung an SVS.
    Zuschuss Pflegegeld:
    Stufe 1 bis 7.
    siehe Voraussetzungen
    Förderungen durch das Sozialministerium:
    € 320,- pro Personenbetreuerin
    siehe Förderungsrichtlinien
    Monatlich gesamt    
           
    Sonstige Kosten   Betrag Zahlung
    Mitgliedsbeitrag:
    Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein St. Elisabeth erforderlich. Dafür ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
      Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth.
    Bedarfserhebung:
    Voraussetzung für die Betreuung ist eine vorausgehende Bedarfserhebung durch eine externe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP).
      Direkt an die durchführende DGKP.
    Dreimonatige Qualitättssicherung:
    Für den Erhalt des Gütesiegels (Qualitätstertifikat) musste sich St.Elisabeth verpflichten, vierteljährlich die Qualität der Pflege durch eine externe und speziell dazu befähigte DGKP überprüfen zu lassen.
      Direkt an die durchführende DGKP.
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