Organisationsaufwand: Die Organisation und Vermittlung der selbstständigen Personenbetreuerinnen wird durch eine monatliche Gebühr abgegolten. Kost und Logie der Personenbetreuer erfolgt kostenfrei im Haushalt des Klienten.
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Mittels Abbuchungsauftrag an St. Elisabeth.
Tagsatz: Die Höhe der Entlohnung der Personenbetreuerin sollte sich nach dem Betreuungsumfang orientieren. Die Zahlung erfolgt bei Turnuswechsel. Wir ersuchen, die Höhe nach dieser Empfehlung anzupassen: Richtsätze
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Bar oder Überweisung an die Personenbetreuerin.
Fahrtkosten: Wird der Fahrdienst von St. Elisabeth in Anspruch genommen, ist ein Kostenzuschuss zu bezahlen, den der Fahrer bekommt. Die Kosten sind abhängig vom Bundesland und sind für 4 Fahrten zu rechnen (zwei Personenbetreuerinnen jeweils mit An- und Abreise). Durch den Fahrdienst von St. Elisabeth wird sichergestellt, daß der Turnuswechsel pünktlich stattfindet und eine geordnete Übergabe erfolgen kann.
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Zahlung der Fahrtkosten an Fahrer oder Personenbetreuerin.
Beitrags- und Verwaltungsabgaben: Aufgrund der erforderlichen Anmeldung als selbstständige Personenbetreuerinnen fällt Sozialversicherung bei der SVS an. Zusammen mit einem Bearbeitungsaufwand sind pro Personenbetreuerin € 239,- monatlich zu entrichten. St. Elisabeth stellt damit sicher, daß es zu keinen Rückständen bei der SVS kommen kann.
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Mittels Abbuchungsauftrag. St. Elisabeth sorgt für Weiterleitung an SVS.
Zuschuss Pflegegeld: Stufe 1 bis 7.
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siehe Voraussetzungen
Förderungen durch das Sozialministerium: € 320,- pro Personenbetreuerin
Ja--640.00 Nein--0
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siehe Förderungsrichtlinien
Monatlich gesamt
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Sonstige Kosten
Betrag
Zahlung
Mitgliedsbeitrag: Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein St. Elisabeth erforderlich. Dafür ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
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Mit Erlagschein bei Betreuungsbeginn an St. Elisabeth.
Bedarfserhebung: Voraussetzung für die Betreuung ist eine vorausgehende Bedarfserhebung durch eine externe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP).
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Direkt an die durchführende DGKP.
Dreimonatige Qualitättssicherung: Für den Erhalt des Gütesiegels (Qualitätstertifikat) musste sich St.Elisabeth verpflichten, vierteljährlich die Qualität der Pflege durch eine externe und speziell dazu befähigte DGKP überprüfen zu lassen.
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Direkt an die durchführende DGKP.